Nachlassregelung

Vermeiden Sie Erbstreitigkeiten

Solange der Nachlass nicht geregelt ist, ist die Erbengemeinschaft für Abwicklung und Teilung verantwortlich. Da alle Personen einer Erbengemeinschaft sämtliche Entscheidungen genehmigen müssen, sind einfachere Lösungen gefragt.

Der Willensvollstrecker

Wer seinem Willen besonderen Nachdruck verschaffen möchte, kann im Testament einen Willensvollstrecker einsetzen. Dieser hat die Aufgabe, das Testament durchzusetzen. Das heisst, er muss die Erbschaft verwalten, offene Rechnungen bezahlen, Vermögenswerte realisieren, allfällige Vermächtnisse ausrichten und die Erbteilung vorbereiten.

Der Erbenvertreter

Mittels Vollmacht bestimmt die Erbengemeinschaft einen Erbenvertreter, welcher den Nachlass regelt. Dieser Vertreter kann sowohl ein Erbe als auch eine Drittperson sein.

Wyss Vorsorge empfiehlt, eine unabhängige und erfahrene Person für die Nachlassregelung einzusetzen. Dadurch können Streitigkeiten und erbrechtliche Fehlentscheidungen vermieden werden.

Auf Wunsch kann Wyss Vorsorge direkt mit der Nachlassregelung beauftragt werden. Mit viel Erfahrung entlasten wir die Erben und garantieren eine gewissenhafte Erbteilung.

Die Seniorenexperten bei Wyss Vorsorge unterstützen Sie gerne bei der Nachlassregelung. Nutzen Sie das Angebot und profitieren Sie von unserer kompetenten und unabhängigen Beratung.